Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

Teilnahmebedingungen Wettbewerbe

 

Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe. Abweichende Bestimmungen bei einzelnen Wettbewerben bleiben vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes.

Wettbewerbsveranstalter: Gewerbeverband Grenchen

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Vorstandsmitglieder des Gewerbeverbandes Grenchen.

Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Teilnahme am jeweils ausgeschriebenen Wettbewerb nehmen Sie am Wettbewerb teil und stimmen den Teilnahmebedingungen zu. Die Details zu den Wettbewerbsbedingungen werden bei der Ausschreibung bekannt gegeben. Unter allen Teilnehmenden werden die Gewinner nach Einsendeschluss in der Regel durch Zufallsverlosung ermittelt. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt.

Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.

Preise: Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation der Gewinner: Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihr Name im Falle eines Gewinnes gemäss der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht werden darf.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.